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FAQs Abwasser

Muss ich an die Kanalisation anschließen?

Im gesamten Gemeindegebiet von Telfs herrscht Anschlusspflicht, sofern sich Ihr Objekt innerhalb von 100 Meter zur nächstgelegenen Kanalisation (öffentlich oder privat) befindet.


Mein Objekt ist weiter als 100 Meter entfernt, kann ich trotzdem anschließen?

Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist möglich, wobei die Kosten für die Herstellung (abhängig von der Trennstelle) zu Lasten des Anschlusswerbers verrechnet werden.


Was ist die Trennstelle?

Als Trennstelle bezeichnet man die Trennung zwischen öffentlicher und privater Kanalisationsanlage. Die Trennstelle wird in der Kanalordnung definiert und befindet sich in Telfs in der Regel einen Meter hinter der Grundstücksgrenze, sofern das Objekt einen direkten Zugang zum öffentlichen Gut (Straße) besitzt. Im Falle, dass der Kanal über private Grundstücke verläuft, befindet sich die Trennstelle einen Meter von der Rohrachse entfernt.


Was ist ein Blindanschluss?

Als Blindanschluss bezeichnet man einen Kanalanschluss, welcher nicht direkt in einen Schacht bei einem Hauptsammler mündet und mit einem Abzweiger mit dem Hauptkanal verbunden ist. Blindanschlüsse werden nur mehr in Ausnahmefällen verbaut, da eine Wartung dieser Kanäle nur sehr schwer möglich ist. Idealerweise befindet sich im Bereich der Trennstelle ein Putzschacht.


Dürfen Oberflächenwässer in den Kanal eingeleitet werden?

Grundsätzlich ist eine Einleitung in den Kanal unzulässig. Alle anfallenden Oberflächenwässer müssen auf eigenem Grund und Boden, schadlos gegenüber Dritten, zur Versickerung gebracht werden. In speziell ausgewiesenen Gebieten herrscht auf Grund der besonderen geologischen Situation Anschlusspflicht für Oberflächenwässer. In diesen Gebieten, welche in der Kanalordnung definiert sind, befindet sich ein Trennsystem und sämtliche Oberflächenwässer müssen in den dafür vorgesehenen Kanal eingeleitet werden.


Darf ich in den Kanal einleiten, wenn eine Versickerung nicht möglich ist?

Sofern von einer befugten Fachperson (Geologe, Hydrogeologe,..) nachgewiesen wurde, dass eine Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Einleitung von Oberflächenwasser bei der Gemeindewerke Telfs GmbH gestellt werden. In der Regel sind alle technischen Möglichkeiten (großflächige Versickerung, Reduzierung der Flächen, Art der Versiegelung, ….) auszuschöpfen. Sollten die angeführten Maßnahmen nicht ausreichen und eine Restmenge verbleiben, ist die Bestätigung eines befugten Unternehmens (Geotechniker, Geologe, oä.) nötig, dass eine 100%ige Versickerung von allen wirksamen Flächen ausgeschlossen ist. Dann kann ein solcher Antrag eingereicht werden. Beizulegen ist ein Lageplan der abflusswirksamen Flächen. Der Antrag wird von der Gemeindewerke Telfs GmbH überprüft und einer Einleitung unter Auflagen zugestimmt oder abgelehnt.


Kann ich mich vor einem Rückstau schützen?

Von der Gemeindewerke Telfs GmbH wurde speziell zu diesem Thema eine leicht verständliche Informationsbroschüre erstellt. Diese kann auf der Homepage gwtelfs.at unter Downloads heruntergeladen werden. Eine objekt- bzw. fallbezogene Beratung kann durch unsere Spezialisten gerne nach vorhergehender Terminvereinbarung erfolgen.


Wie kann ich meinen Kanalanschluss reinigen?

Im Gebäudeinneren kann eine Reinigung durch einen Installationsbetrieb Ihres Vertrauens erfolgen. Für Anlagenteile (Kanal) außerhalb des Gebäudes bedarf es der Abstimmung mit den Gemeindewerken. Ein eigenmächtiges Öffnen sowie Einsteigen in Schachtbauwerke ist untersagt und kann lebensgefährlich sein! Dort wird die Reinigung ausschließlich durch die Gemeindewerke Telfs GmbH durchgeführt.


Besteht eine Gefahr bei der Reinigung von Sickerschächten?

Auch wenn „nur“ sauberes Wasser (Niederschlagswasser) im Schacht bzw. der Versickerungsanlage versickert wird, besteht Lebensgefahr. Durch eingespülte organische Bestandteile (Laub, Baumnadeln, Gras, etc.) und derer Zersetzung entstehen diverse Gase (z.B. CO2 Kohlenstoffdioxid – geruchlos, NH3 Ammoniak – faule Eier, P Phosphor – Streichholzspitze). Die Reinigung, Wartung und Kontrolle dürfen nur Fachleute durchführen.


Reinigung von Ölabscheidern

Für die Reinigung von Ölabscheidern ist ein dafür konzessioniertes Entsorgungsunternehmen zu beauftragen.

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