Trinkwasser-versorgung & mehr
Perfekt versorgt.
In Telfs haben wir ein Wasserhärte von 8-12 dH (deutsche Härtegrade), welches einen mittleren Härtegrad darstellt. Den Härtegrad in Ihrem Versorgungsgebiet können Sie unter Wasserqualität abrufen. Zusätzlich befindet sich dort das entsprechende Prüfprotokoll mit allen wichtigen Parametern der Wasseruntersuchung. Hier finden Sie online einen Umrechner für die verschiedenen Einheiten der Wasserhärte.
Es handelt sich dabei um Eisen- bzw. Manganablagerungen welche mit den Inhaltsstoffen des Wassers (Sauerstoff, Calcium, Magnesium, etc.) und dem Leitungsmaterial reagieren und somit diese rötliche Färbung ergeben. In diesem Wasser befindet sich Eisenoxid (Rost) und tritt in jeder Wasserversorgungsanlage auf. Viele Leitungen – in unserem Fall Grauguss bzw. teilweise Stahlleitungen – verrosten mit der Zeit. Obwohl diese Rostpartikel regelmäßig durch das Personal der GWT freigespült werden, kann es dennoch ab und zu vorkommen, dass diese Partikel den Weg in die Hauswasserversorgung finden und sind nicht gesundheitsgefährdend. Freispülen und die regelmäßige Wartung des Hauptfilters schaffen hier Abhilfe.
In diesem Fall handelt es sich um Sauerstoff, der u. U. durch Verwirbelungen entstanden ist. Der Sauerstoff sollte sich jedoch innerhalb kurzer Zeit (rückstandslos) auflösen.
Trinkwasser ist ein Lebensmittel im Sinne des LMSVG. Das Trinkwasser wird regelmäßig (mindestens jährlich) nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TWVO BGBl. II Nr. 208/2015 vom 27.07.2015) untersucht. Trinkwasser muss den Vorgaben der TWVO entsprechen, andernfalls darf das Wasser nicht „in Verkehr gebracht werden“. Trinkwasser ist natürlich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet.
Die Plombe (meist weiße „Plastikschelle“ mit blauem Aufkleber der GemeindeWerke Telfs GmbH) darf ausschließlich nach Rücksprache mit der GemeindeWerke Telfs GmbH (Bereich Wasser/Abwasser) entfernt werden.
Laut derzeit gültiger Wasserleitungsordnung (Beschluss der Generalversammlung der GemeindeWerke Telfs GmbH vom 06.12.2007) sind die erstmaligen Herstellungskosten vom Bauwerber zu bezahlen. Die Instandhaltungskosten (Reparatur bei z. B. Rohrbruch) werden ab 1m nach der Absperreinrichtung („Schieber“) an der Hauptleitung dem jeweiligen Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Die erforderlichen Arbeiten werden ausschließlich nach vorhergehender Abklärung mit der GemeindeWerke Telfs GmbH (Bereich Wasser/Abwasser) durchgeführt.
Die vorübergehende Stilllegung bzw. Außerbetriebnahme der Wasserleitung obliegt der GemeindeWerke Telfs GmbH. Ein eigenmächtiges schließen von Schiebereinheiten ist untersagt! In der Regel sind etwaige Revisions- bzw. Installationsarbeiten im Gebäude zeitlich eingrenzbar/abschätzbar und in weiterer Folge somit im Vorfeld mit der GemeindeWerke Telfs GmbH abzustimmen.
Eine Einleitung von Wasser (Grundwasserbrunnen, eigene Quelle, etc.) in das seitens der GemeindeWerke Telfs GmbH betreute Trinkwassernetz ist verboten. Im Falle einer gewünschten Grauwassernutzung kann Sie die GemeindeWerke Telfs GmbH über Möglichkeiten beraten.